Orientierungsplan

Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen bildet die 1989 niedergeschriebene UN-Kinderrechtskonvention zusammen mit dem Achten Buch des Sozialgesetzbuchs, Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII). Nach § 22 Abs. 3, des eben genannten Gesetzbuches, verpflichtet sich jede Kindertageseinrichtung zur Erziehung, Betreuung und Bildung, orientiert an den alters- und entwicklungsbedingten Bedürfnissen, der Schutzbefohlenen.

Als Basis der pädagogischen Arbeit nutzen wir den „Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindergärten und weiteren Kindertageseinrichtungen“.  Dieser lädt ein, die Welt mit den Augen der Kinder zu betrachten und bezieht sich auf die Fragen, auf welche es im KiTa-Alltag ankommt:

„Was will das Kind? Was kann das Kind? Was braucht das Kind?“

Gezieltere Einblicke in unsere Bildungsarbeit erhalten Sie in unserer Konzeption. Auch die Inhalte des o.g. Orientierungsplans können Sie über den nachfolgenden Link einsetzen.

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